20 Jahre friedliche Revolution und deutsche Einheit
Allgemeine Informationen
Hauptziel des Programms ist es, den Prozess der friedlichen Revolution und der Wiedervereinigung im öffentlichen Bewusstsein hervorzuheben und lokale sowie regionale Entwicklungen wieder ins Blickfeld zu rücken.
Im Mittelpunkt sollen dabei Lebensleistungen von Menschen stehen, die in erheblichem Umfang zum Erfolg der friedlichen Revolution im Jahr 1989 beitrugen sowie Menschen, die sich bis heute aktiv in den Gestaltungsprozess der wiedervereinigten Republik einbringen.
Zuwendungsempfänger können sein
- kommunale Gebietskörperschaften, einschließlich ihrer Eigenbetriebe
- Kirchen, Religionsgemeinschaften und gleichgestellte Vereinigungen im Sinne des Sächsischen Kirchensteuergesetzes
- eingetragene gemeinnützige Vereine und Verbände, ausgenommen Parteien oder Wählervereinigungen
- juristische Personen des Privatrechts
- natürliche Personen
Gegenstand der Förderung sind Projekte, die
- an die Ereignisse, die zur friedlichen Revolution führten, erinnern
- die persönlichen Schicksale oder Lebensläufe darstellen
- die Vorgeschichte der friedlichen Revolution aus lokaler und regionaler Perspektive in den Mittelpunkt stellen
- an Initiativen aus dem kirchlichen Bereich, innerhalb des informellen Kulturbetriebs und der Umwelt- und Bürgerbewegung erinnern
- die deutsche Spaltung, die Lebensleistung der Menschen und den Prozess von Wiedervereinigung und Aufbau des Landes im Zusammenhang darstellen
- die Geschichte von Unternehmen und Betrieben, einschließlich ihrer Produkte darstellen, z.B. Rolle der Treuhandanstalt bzw. Transformationsprozess.
Zuwendungsart und -höhe
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Der zweckgebundene Zuschuss kann bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Die Projekte sollen jeweils die Wiedervereinigung und die Bewältigung der Folgen der deutschen Spaltung im Kontext der friedlichen Revolution darstellen.
- Die Projekte sollen über den Zeitraum der Projektförderung hinaus genutzt und betrieben werden.
- Die Projekte werden grundsätzlich im Freistaat Sachsen durchgeführt.
- Die Projekte bewegen sich außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben und Pflichtaufgaben.
- Die Förderung erfolgt nachrangig zu Fördermöglichkeiten anderer Förderprogramme.
- Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben.
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - einzureichen. Die Entscheidung über die Gewährung der Zuwendung trifft die Sächsische Staatskanzlei.
Frist / Dauer
Die Anträge können bis zu folgenden Stichtagen eingereicht werden:
- 31. Oktober 2008
- 31. März 2009
- 31. Juli 2009
Kosten
Das Zuwendungsverfahren ist für die Antragsteller kostenfrei.
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Auszahlung
Verwendungsnachweis
Logo der Projektreihe
Die Wort-Bild-Marke des Freistaates Sachsen können Sie per
E-Mail anfordern.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Aktivitäten zur Erinnerung an den 20.Jahrestag der friedlichen Revolution im Jahr 1989 und der deutschen Einheit im Jahr 1990 (Förderrichtlinie 20 Jahre friedliche Revolution und deutsche Einheit – Erinnerung und Gedenken) vom 25. August 2008.