

Bis zum 23. März 2009 können Gemeinden, Landkreise und kreisefreie Städte ihre Förderanträge bei den jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörden (Landkreise / Landesdirektionen), die nicht-kommunalen Träger von Infrastruktureinrichtungen, über die Gemeinden, bei den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten einreichen. Informationen zum vereinfachten Förderverfahren und zum gelockerten Vergaberecht finden Sie hier.
Nachbewilligung und neue Bewilligungen für Vorhaben nicht-kommunaler Träger von Infrastruktureinrichtungen
Umsetzung Konjunkturprogramm II und VwV KommInfra 2009 in Sachsen
Allgemeine Bestimmungen und Formulare (Teil I)
Fachrichtlinien (Teil II)
Bildungsinfrastruktur
Infrastruktur