Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung
Investition in die Weiterbildung Ihrer Belegschaft
Wichtige Hinweise
Aufgrund der aktuell schwierigen Haushaltslage im Freistaat Sachsen konnten im Doppelhaushalt 2025/2026 keine weiteren Mittel zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung bleibt daher ausgesetzt.
Es können deshalb derzeit keine Anträge in den Fördergegenständen der betrieblichen und individuellen Weiterbildungsförderung entgegengenommen werden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit keine Anfragen zur Möglichkeit einer zukünftigen Antragstellung beantworten können. Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend auf unser Website veröffentlichen.
Informieren Sie sich bei Fragen zu Ihrem bereits bewilligten Weiterbildungsvorhaben unter der Rubrik „Häufige Fragen“ auf dieser Seite. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, senden Sie uns gern direkt zu Ihrem Vorhaben eine Mitteilung über das Förderportal Sachsen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Informationen zu ihrem Vorhaben von uns über das Förderportal Sachsen erhalten. Sie erreicht bei Rückfragen/Informationen unserseits eine E-Mail an die von Ihnen in Ihren Kundendaten angegebene E-Mail-Adresse, über welche Sie über einen mitgesandten Link zur Anmeldemaske ins Förderportal Sachsen gelangen. Bitte bewahren Sie für diese Zwecke ihre Zugangsdaten gut auf.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen
- Aufbau und Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen
- Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit
- Steigerung der Beschäftigungschancen
- Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung
- Entdecken Sie hier das nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung: Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW (mein-now.de)
- Unternehmen (natürliche beziehungsweise juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts) mit bis zu 500 Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern aus unselbständigen Niederlassungen) beziehungsweise rechtlich selbständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen
- Sitz oder Niederlassung des Unternehmens ist im Freistaat Sachsen
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung auf Grund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben,
- Unternehmen, bei denen 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körper-schaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.
- Die Teilnehmenden haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen.
- Die Teilnehmenden gehören einer der folgenden Zielgruppen an:
a) Unternehmer beziehungsweise Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis,
b) dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten - Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung betragen mindestens 700,00 EUR (netto)
- Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent.
- Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes.
- Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR.
- Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten sowie die Umsatzsteuer
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB
- Erforderliche Nachweise:
- Nachweise zur Legitimation
- Weiterbildungsangebot
- Beachten Sie bitte, dass die verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung, die Weiterbildung selbst, als auch die An- und Bezahlung der Maßnahme erst erfolgen darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde.
- Mit dem Verwendungsnachweis nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie einen Nachweis über die Teilnahme ein. Im Anschluss erhalten Sie den bewilligten Zuschuss ausgezahlt.
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
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Nein. Sowohl in der betrieblichen als auch in der individuell berufsbezogenen Weiterbildungsförderung ist eine Förderung von Sprachkursen und insbesondere von Deutschsprachkursen nicht möglich.
Nein. Sowohl in der betrieblichen als auch in der individuell berufsbezogenen Weiterbildungsförderung ist eine Förderung nicht möglich.
Für Vorhaben der betrieblichen Weiterbildungsförderung findet diese Festlegung keine Berücksichtigung.
Für Vorhaben der betrieblichen Weiterbildungsförderung ist eine Antragstellung möglich, wenn Sie nebenberuflich selbständig sind und die Weiterbildung einen Zusammenhang zu Ihrer Selbständigkeit hat.
Sollte der tatsächlich durch Sie zu zahlende Betrag für die Weiterbildung den bewilligten Zuschuss unterschreiten, ist dies unverzüglich der SAB mitzuteilen.
Für Vorhaben der betrieblichen Weiterbildungsförderung ist die Einreichung von Gehaltsnachweisen nicht erforderlich.
Die Person, welche den Antrag unterschreibt oder mit Verimi digital signiert, muss laut Handelsregisterauszug dazu berechtigt sein, das Unternehmen einzeln (ohne die Zustimmung weiterer Personen) zu vertreten.