Integration von Zugewanderten

Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Wichtige Hinweise

Beachten Sie bitte nachfolgend das Schreiben des SMS sowie die FAQ:

Trägerrundschreiben Förderrichtlinie Integration Zugewanderter

FAQ zu Integration Zugewanderter

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben im Rahmen einer Projektförderung

Förderung von Personal- und Sachausgaben in folgenden Bereichen:

  • A – Spracherwerb 
  • B – Patenschafts- und Mentoringprojekte
  • C – Wertevermittlung und Willkommenskultur 
  • D – Landesweite Migrantenorganisationen 
  • E – Psychosoziale Gesundheit
  • F - Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse

A – Spracherwerb 

  • gemeinnützige, juristische Personen des Privatrechts
  • Einzelunternehmen und Unternehmergesellschaften, die kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003, Amtsblatt der EU Nr. L 124/36 vom 20.05.2003 in der jeweils geltenden Fassung sind (nur unterjährige Sprach-Lern-Räume)

B – Patenschafts- und Mentoringprojekte

  • gemeinnützige, juristische Personen des Privatrechts

C – Wertevermittlung und Willkommenskultur 

  •  gemeinnützige, juristische Personen des Privatrechts
  •  juristische Personen des öffentlichen Rechts

D – Landesweite Migrantenorganisationen 

  • gemeinnützige, juristische Personen des Privatrechts

E – Psychosoziale Gesundheit

  • gemeinnützige, juristische Personen des Privatrechts

F - Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse

  • Sofern eine aktuelle Förderbekanntmachung des zuständigen Staatsminiterium (SMS) erlassen ist, finden Sie diese Information unter den Rechtsgrundlagen.

Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn
 
  • die Maßnahmen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und ihre Wirkung im Freistaat Sachsen haben
  • die Projektmaßnahmen von der Vereinsarbeit und -tätigkeit abgegrenzt werden
  • der Zuwendungsempfänger nach seiner Satzung oder seinem tatsächlichen Verhalten keine Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Gesetztes über den Verfassungsschutz im Freitstaat Sachsen vom 16. Oktober 1992 in der jeweils geltenden Fassung unterhält oder födert.
  • sich der Zuwendungsempfänger im Hinblick auf die geförderten Maßnahmen zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. 

Zusätzliche Voraussetzungen bei:

A - Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte
  • Bedarf ist sachsenweit abzudecken
  • Vereinbarung der Träger zur sachsenweiten Bedarfsabdeckung und Verwendung von standortübergreifenden Standards

B - Integrationsfördernde Einzelprojekte

C - Integrationsfördernde Kleinprojekte

D - Patenschafts- und Mentoringprojekte

  • Hinweisblatt Bewertungskriterien
  • individuelles Konzept zur Matching- und Koordinierungsstelle für Patenschaften inkl. Hilfestellung bei der Definition von gemeinsamen Zielen einzelner Patenschaften, zu Vorbereitung- und Qualifizierungsmaßnahmen, Supervision und Konfliktberatung für Paten, zu Vernetzungsangeboten und Austauschmöglichkeiten für Patenschaften sowie zur Evaluation und Messung der Wirksamkeit der Patenschaften oder des Mentorings.


E - Spracherwerb und Verständigung


      Sprachkurse

  • Sprachkurse sind durch Antragsteller/Zuwendungsempfänger selbst durchzuführen
  • Bestätigung der Teilnahmeberechtigungen gemäß Richtlinie Säule E, Ziffer IV Nr. 2 c) 
  • Kooperationsvereinbarung bei Kursen in einer Justizvollzugsanstalt 
     Orientierungskurse
  • Kursdurchführung gemäß veröffentlichtem Curriculum
  • Teilnehmer sind Menschen mit Einwanderungsgeschichte mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung
  • Kooperationsvereinbarung bei Kursen in Aufnahmeeinrichtung 
  • Träger muss Erfahrungen in der sprachlichen und kulturellen Erstorientierung von Menschen mit Einwanderungserfahrungen sowie in der Erwachsenenqualifizierung in der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache besitzen
  • Erstorientierungskurse bestehen aus 2 Teilen "Alltagsorientierung" und "Soziale Orientierung" mit je 15 Unterrichtsstunden und Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern

     Sprach-Lern-Räume

Hinweisblatt Bewertungskriterien

  • Teilnehmer sind Menschen mit Einwanderungsgeschichte mit Wohnsitz in Sachsen
  • wöchentlich mindestens 20 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
  • regelmäßig wiederkehrende Angebote  

  • Verwaltungsausgabenpauschale in Höhe von 10,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Zuschusshöhe und Auszahlung

A – Spracherwerb 

  • Zuwendung in Höhe von 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (95,00 %. für gemeinnützige Zuwendungsempfänger, sowie 70,00 % für Einzelunternehmen und Unternehmergesellschaften)
  • Für ganzjährige Sprach-Lern-Räume maximale Zuwendung 120.000,00 EUR pro Jahr, Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
  • Für unterjährige Sprach-Lern-Räume maximale Zuwendung 5.000,00 EUR, Auszahlung im Erstattungsprinzip

B – Patenschafts- und Mentoringprojekte

  •  Zuwendung in Höhe von 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (95,00 %. für gemeinnützige Zuwendungsempfänger)
  •  Maximale Zuwendung 120.000,00 EUR pro Jahr
  • Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip

C – Wertevermittlung und Willkommenskultur 

  •  Zuwendung in Höhe von 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (95,00 %. für gemeinnützige Zuwendungsempfänger)
  •  Maximale Zuwendung 30.000,00 EUR
  •  Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip

D – Landesweite Migrantenorganisationen 

  • Zuwendung in Höhe von 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (95,00 %. für gemeinnützige Zuwendungsempfänger)
  • Maximale Zuwendung 75.000,00 EUR pro Jahr
  • Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip

E – Psychosoziale Gesundheit

  • Zuwendung in Höhe von 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (95,00 %. für gemeinnützige Zuwendungsempfänger)
  • Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip

F - Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse

  • Zuwendung in Höhe von bis zu 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Informationen zu den Ausnahmen sind unter den Rechtsgrundlagen zu finden)
  • Sofern eine aktuelle Förderbekanntmachung des zuständigen Staatsminiterium (SMS) erlassen ist, finden Sie diese Information unter den Rechtsgrundlagen.
     

 

Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Antragstellung grundsätzlich per E-Mail an integrative_massnahmen@sab.sachsen.de

Stichtage/Fristen:
 

A - Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte
  • bis 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr
     
B - Integrationsfördernde Einzelprojekte
  • bis 31. Juli des laufenden Jahres für das Folgejahr

C - Integrationsfördernde Kleinprojekte
  • fortlaufende Antragstellung, aber frühestens mit Beginn des Jahres in dem das Projekt starten soll und mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes
    Aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gehen wir davon aus, dass eine Aussage zur Umsetzung von Projekten in 2025 voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 möglich sein wird

D - Patenschafts- und Mentoringprojekte
  • bis 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr

E - Spracherwerb und Verständigung
      Sprachkurse
  • fortlaufende Antragstellung
    Aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gehen wir davon aus, dass eine Aussage zur Umsetzung von Projekten in 2025 voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 möglich sein wird
      Orientierungskurse
  • fortlaufende Antragstellung
    Aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gehen wir davon aus, dass eine Aussage zur Umsetzung von Projekten in 2025 voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 möglich sein wird
      Sprach-Lern-Räume
  • bis 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr


F - Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse

Eine Antragstellung in dieser Fördersäule ist derzeit aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht möglich
     Kofinanzierungen von Bundes- oder EU-Programmen
  • fortlaufende Antragstellung 
      Modellvorhaben
  • nach Erlass einer entsprechenden Förderbekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

Bewilligungsstelle ist die Sächsiche Aufbaubank- Förderbank - (SAB).

Derzeit ist keine Antragstellung möglich.

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
​​​​​​​nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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Die Unterlagen befinden sich zurzeit in der Erstellung und werden später zur Verfügung gestellt.


    

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