KfW Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (308)
Für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren
Wichtige Hinweise
Die Antragstellung wird voraussichtlich ab dem 9. November 2026 über das Förderportal der SAB möglich sein.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Förderkredit zwischen 140.000 und 180.000 EUR
- Zinsgünstiger Kredit für 10 Jahre fest
- Höhere Förderung für Familien mit vielen Kindern und geringem Einkommen
- Gut kombinierbar mit weiteren Förderprogrammen, z. B. :
- KfW-Programme wie Wohneigentum, BEG Wohngebäude (Effizienzhaus) oder Altersgerecht Umbauen
- SAB-Programme wie Familienwohnen SAB-Sachsenkredit Klimafreundliches Wohnen oder das SAB-Förderergänzungsdarlehen.
- Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer bestehenden Eigentumswohnung, das bzw. die Sie nach dem Erwerb energieeffizient sanieren.
- Gefördert wird der Kaufpreis der Wohnimmobilie inklusive der Grundstückskosten
- Die Sanierungskosten zum Effizienzhaus können im KfW-Programm BEG Wohngebäude (Effizienzhaus) finanziert werden
Nicht gefördert werden:
- Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben
- Personen, die bereits ein Wohngebäude in Deutschland besitzen
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben
- Alleiniger Kauf eines Grundstücks
- Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen
- Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren oder die Grunderwerbssteuer
- Familien mit Kindern oder Alleinerziehende, deren Haushaltseinkommen max. 90.000 EUR bei einem Kind plus 10.000 EUR für jedes weitere Kind beträgt
- Berücksichtigt werden Kinder, die im Haushalt leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Antragstellung nur im Rahmen einer Gesamtfinanzierung durch die SAB möglich
- Die Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt des Erwerbs die Energieeffizienzklasse F, G oder H besitzen
- Nach Sanierung muss das Wohngebäude die Effizienzhaus-Stufe 85 EE oder besser bzw. bei Denkmalobjekten die Effizienzhaus-Stufe Denkmal EE erreichen oder die Anforderungen an energetische Einzelmaßnahmen gemäß der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)" erfüllen
- die Sanierung zum Effizienzhaus oder mit Einzelmaßnahmen entsprechend dem KfW-Merkblatt Kredit Nr. 308 ist innerhalb von 36 Monaten verpflichtend durchzuführen
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- Sollzins: 10 Jahre fest, wird von der KfW am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt
- Laufzeit: bis zu 35 Jahre
- Tilgung: monatlich in gleich hohen Annuitäten nach Ablauf von grundsätzlich zwei Tilgungsfreijahren, jedoch frühestens nach Vollauszahlung
- Informieren Sie sich über unsere aktuellen Zinskonditionen zur Immobilienfinanzierung.
Kredithöhe und Auszahlung
- Kredithöhe: in Höhe des Kaufpreises für eine Wohneinheit, jedoch maximal bis 180.000 EUR, in Abhängigkeit von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren
- Auszahlung: zu 100 %
- Abruf innerhalb von 36 Monaten nach Kreditzusage zur Finanzierung des Kaufpreises
- Bereitstellungszinsen ab dem 13. Monat in Höhe von 0,15 % für noch nicht abgerufene Kreditbeträge
Verwendungsnachweis
- ist nach Abschluss der Sanierung, spätestens aber 36 Monate nach Kreditzusage durch die SAB zu erbringen
Sicherheiten
- bankübliche Besicherung durch Grundschulden
Kombination mit anderen Fördermitteln
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern keine Überkompensation vorliegt
- Für die in diesem Produkt geforderte Sanierung der geförderten Wohnimmobilie ist die gleichzeitige Inanspruchnahme eines Kredits und/oder Zuschusses aus der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" möglich.
Nutzen Sie im ersten Schritt die Fördermittelberatung der SAB in Dresden oder Leipzig und lassen Sie sich ein unverbindliches Finanzierungsangebot erstellen.
Wenn Sie bereits wissen, welche Förderprodukte Sie zur Finanzierung benötigen, können Sie über unser Förderportal direkt online einen Antrag stellen.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung:
Die Antragstellung ist voraussichtlich ab dem 9. November 2026 möglich.
Schritt 1
- Gehen Sie zur Antragstellung - Baufinanzierung
- Registrieren Sie sich als Interessent:in
- Melden Sie sich alternativ direkt im SAB-Förderportal an, wenn Sie bereits eine vorhandene Nutzerkennung im Zusammenhang mit der Anforderung eines unverbindlichen Finanzierungsangebotes erhalten haben und starten Sie den Antrag aus Ihrem vorhandenem Vorhaben (die Angaben aus Ihrer Voranfrage werden in den Antrag übernommen)
Schritt 2
- Füllen Sie den Antrag online vollständig aus und laden Sie die benötigten Anlagen/Unterlagen entsprechend der "Checkliste" hoch.
- Übermitteln Sie den elektronischen Antrag
- Sie erhalten von uns eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gespeicherten Angaben zusammenfasst
Schritt 3
- Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben diesen rechtsverbindlich
- Stellen Sie die benötigten Anlagen / Unterlagen entsprechend der "Checkliste" zusammen
- Wählen Sie in der Förderportal-Übersicht über die Kachel "Vorhaben" Ihr Vorhaben aus
- Klicken Sie anschließend auf "Aufgaben" und starten dort die Aktion "Mitteilung versenden/Unterlagen hochladen"
- Laden Sie den unterschriebenen Antrag sowie weitere Anlagen / Unterlagen hoch und reichen Sie diese mit "Übermitteln" ein
Die Auszahlung ist über das Förderportal entsprechend der Schritt-Schritt-Anleitung Auszahlung zu beantragen.
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
Merkblatt Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (308) I 600 000 5152
{{GWG und Abgabenordnung_Infoblatt | 65222}}
{{Feststellung des wirtschaftlich Berechtigung | 65222-1}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{SCHUFA-Information | 0095}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
POSTIDENT_Coupon (Vordrucknummer: 0017)
Die Auszahlung beantragen Sie bitte über das Förderportal.
Bitte verfahren Sie entsprechend der Schritt-Schritt-Anleitung Auszahlung.
Bestätigung nach Durchführung der Sanierung:
- Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt für Sie die Bestätigung nach Durchführung.
Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW bei der SAB zu stellen. Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss eines Vertrags, der dem Vorhaben zuzurechnen ist, der Start der Bauarbeiten vor Ort oder die An- und Bezahlung einer Rechnung. Planung, Baugrunduntersuchungen und Herrichten des Grundstücks gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kredits vor Ablauf der ersten Sollzinsbindung ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.