Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen

Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen

Wichtige Hinweise

  • In der Kabinettssitzung  am 24.02.2026 hat die Sächsische Staatsregierung die Neufassung der Förderrichtlinie Wohnraumanpassung beschlossen. Mit den Anpassungen kann die Förderung trotz reduzierter Haushaltsmittel ohne Unterbrechung fortgeführt werden. 
  • Die Neufassung tritt am 18.03.2026 in Kraft. Eine Antragsstellung bei der SAB ist ab 18.03.2026 zu den neuen Förderbedingungen möglich.
  • Mit der Neufassung werden die bisherigen Regelungen in mehreren Punkten geändert:
    Es gelten Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen: Künftig ist das Einkommen maßgeblich, nicht mehr die Wohnfläche. Alleinlebende dürfen die Einkommensgrenze von 40.000 Euro nicht überschreiten, Zwei-Personen-Haushalte 60.000 Euro.
    Ein Mindestförderbetrag von 1.500 Euro wird eingeführt.
  • Wenn Sie mit dem Vorhaben vor Posteingang Ihres Antrages bei der SAB beginnen bzw. einen verbindlichen Auftrag (bei einem Handwerker) auslösen, können Sie keine Förderung erhalten. 

Entdecken Sie, wie einfach es sein kann!

Lassen Sie sich von einer inspirierenden Kundenstory, einem informativen Erklärvideo zum Förderprogramm und hilfreichen Informationen zur digitalen Antragstellung überzeugen!
Kundenstory
Erklärvideo

Schneller, einfacher, besser: Ihre Vorteile mit dem Förderportal

Mit der neuen Richtlinie zur Wohnraumanpassung machen wir es Ihnen einfacher und schneller, Ihre Förderung zu beantragen und abzuwickeln. Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Alles an einem Ort: Alle wichtigen Unterlagen sind übersichtlich im Förderportal gebündelt und jederzeit abrufbar.
  • Schneller Vorhabensbeginn: Mit Einreichung des Antrages über den Button „Antrag erstellen“ können Sie sofort auf eigenes Risiko förderunschädlich mit dem Vorhaben beginnen.
  • Schnelle Bearbeitung: Fachstellen können Ihre hochgeladenen Unterlagen direkt einsehen, das spart Zeit und beschleunigt den Prozess. Den Gang zur Fachstelle übernehmen wir für Sie.
  • Immer informiert: Sie erhalten automatische E-Mail-Benachrichtigungen, sobald neue Informationen oder Unterlagen verfügbar sind.
  • Weniger Aufwand: Dank Vorabprüfung im Förderportal reduzieren sich Fehler und Rückfragen – Ihr Antrag wird schneller bearbeitet.
  • Direkte Kommunikation: Der Austausch mit unseren Bearbeitern ist unkompliziert und effizient.
  • Einheitliches System: Vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis nutzen Sie ein einziges Medium – klar und einfach.
  • Schnellere Auszahlung: Die Fördermittel stehen Ihnen schneller zur Verfügung.
  • Kosten sparen: Der digitale Austausch spart nicht nur Zeit, sondern auch Portokosten.

 
Nutzen Sie die Vorteile unseres Förderportals und erleben Sie, wie einfach und bequem der Weg zur Förderung sein kann!

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​Zuschuss zur Anpassung des Wohnraums an die Mobilitätseinschränkung
  • Möglichst langer Verbleib in dem eigengenutzten Wohnraum
  • Förderung für Eigentümer:innen und Mieter:innen, unabhängig vom Alter

  • Treppenlift (im Einfamilienhaus oder innerhalb der Wohnung sowie bei Nießbrach und lebenslangem Wohnrecht im Zwei-Familienhaus des Eigentümers)

  • Badumbau

  • Schwellenbeseitigung

  • Weitere Umbaumaßnahmen innerhalb des Wohnraums zur Beseitigung von Mobilitätshindernissen

  • Abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohnhaus

  • Rampen auf dem im Eigentum befindlichen Grundstück (gilt auch bei Nießbrauch/lebenslangem Wohnrecht im Zweifamilienhaus)

  • Eigentümer:in einer selbstgenutzten Wohnung
  • Eigentümer:in eines selbstgenutzten Einfamilienhauses 
  • Mieter:in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses
  • Künftige:r Mieter:in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, wofür zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung bereits ein Mietvertrag abgeschlossen wurde

  • Mobilitätseinschränkung der Bewohner bleibt dauerhaft bestehen (Nachweis über Votum Fachstelle)
  • Der Zugang zum Gebäude und zur Wohnung muss auch bei eingeschränkter Mobilität immer gegeben sein
  • Die Beantragung der Förderung ist für Mieter nur möglich, wenn der Vermieter zugestimmt hat und erklärt hat, dass eine Beseitigung der Umbaumaßnahmen bei Auszug des Mieters nicht erforderlich ist
  • Durchführung der (Bau-)Maßnahme innerhalb des Wohnraumes sowie auf dem im Eigentum befindlichen Grundstück des selbstgenutzten Eigenheimes (sowie bei Nießbrach/lebenslangem Wohnrecht im Zweifamilienhaus)
  • Antragsberechtigt sind nur Haushalte mit begrenzter finanzieller Leistungsfähigkeit: Einpersonenhaushalt max. 40.000 Euro, Zweipersonenhaushalt mit 2 Erwachsenen max. 60.000 Euro, für jede weitere Person im Haushalt sind weitere 10.000 Euro zulässig (jeweils postive Einkünftte des Haushaltes - Erläuterungen siehe {{WRA_FAQ-Liste_2| 68552}})
  • Eine Wohnflächenbegrenzung besteht ab 18.03.2026 nicht mehr
  • keine erneute Förderung, sofern der Antragsteller für den Wohnraum bereits eine Förderung erhalten hat (Ausnahme: erstmaliger Antrag auf Herstellung von barrierefreiem, rollstuhlgerechten Wohnraum unter Anrechnung der bisherigen Förderung)

Projektförderung als Zuschuss

  • Zuwendungshöhe:
    • 80 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 EUR
    • 80 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 EUR für Rollstuhlfahrer mit dem Kennzeichen „R"
    • 100 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 5.000 EUR (barrierereduzierter Wohnraum) bzw. 12.500 EUR bei Herstellung von barrierefreiem uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum wenn der Zuwendungsempfänger selbst oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch sozialgesetzbuch oder nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften buches Sozialgesetzbuch bezieht
    • Mindestförderbetrag: 1.500 EUR

Voraussetzung für die Antragstellung:

  • Eigene Planung des Vorhabens (Einholung von Angeboten)
  • Mögliche Beratung zum Vorhaben durch die Beratungsstellen und die SAB

 

Mit der Änderung der Förderrichtlinie haben wir die Förderportalanstragstellung vereinfacht und verbessert - Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Alles an einem Ort: Alle wichtigen Unterlagen sind übersichtlich im Förderportal gebündelt und jederzeit abrufbar.
  • Schneller Vorhabensbeginn: Mit Einreichung des Antrages über den Button „Antrag erstellen“ können Sie sofort auf eigenes Risiko förderunschädlich mit dem Vorhaben beginnen.
  • Schnelle Bearbeitung: Fachstellen können Ihre hochgeladenen Unterlagen direkt einsehen, das spart Zeit  und beschleunigt den Prozess. Den Gang zur Fachstelle übernehmen wir für Sie.
  • Immer informiert: Sie erhalten automatische E-Mail-Benachrichtigungen, sobald neue Informationen oder Unterlagen verfügbar sind.
  • Weniger Aufwand: Dank Vorabprüfung im Förderportal reduzieren sich Fehler und Rückfragen – Ihr Antrag wird schneller bearbeitet.
  • Direkte Kommunikation: Der Austausch mit unseren Bearbeitern ist unkompliziert und effizient.
  • Einheitliches System: Vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis nutzen Sie ein einziges Medium – klar und einfach.
  • Schnellere Auszahlung: Die Fördermittel stehen Ihnen schneller zur Verfügung.
  • Kosten sparen: Der digitale Austausch spart nicht nur Zeit, sondern auch Portokosten.
     

Nutzen Sie die Vorteile unseres Förderportals und erleben Sie, wie einfach und bequem der Weg zur Förderung sein kann!

 

  • Nachdem Sie Ihren Antrag im Förderportal gestellt haben, werden die Unterlagen innerhalb des Systems an eine der drei Fachstellen übermittelt. Die Fachstellen können alle eingereichten Unterlagen einsehen. Sie beurteilen, ob Ihre Mobilitätseinschränkung dauerhaft bestehen wird und eine Förderung gerechtfertigt ist. 

  • Die drei beauftragten Fachstellen sind:

    Für Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis:

    Sozialverband VdK Sachsen e.V.
    Elisenstraße 12
    09111 Chemnitz
    Telefon: 0371 33400
    Internet: www.sachsen.vdk.de
    E-Mail: info@sx.vdk.de

    Für Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:

    Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
    Räcknitzhöhe 35 A
    01217 Dresden
    Telefon: 0351 479350-0
    Internet: www.lag-selbsthilfe-sachsen.de
    E-Mail: wra@lag-selbsthilfe-sachsen.de

    Für Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig:

    Behindertenverband Leipzig e. V.
    Bernhard-Göring-Straße 152
    04277 Leipzig
    Telefon: 0341 3065120
    Internet: www.behindertenverband-leipzig.de
    E-Mail: kontakt@behindertenverband-leipzig.de

  • Im Ausnahmefall ist die formulargebundene Antragstellung per Post möglich.
     

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  • {{WRA_2026_Zuwendungsantrag | 68549}}
  • {{Vollmacht für Förderverfahren (Zuschüsse) | 60135}}
  • {{WRA_2026_Bestätigung_Fachstellen über Mobilitätseinschränkungen | 68550}}
  • {{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

Erstellen Sie Ihren Auszahlungsantrag vorzugsweise über das Förderportal. Wählen Sie dazu in der Übersicht des Förderportals über die Kachel „Vorhaben“ Ihr Vorhaben aus der Liste aus. Klicken Sie anschließend auf "Aufgaben“ und wählen Sie die Aufgabe „Auszahlungsantrag erstellen“.
Sofern der Auszahlungsantrag nicht digital signiert wird, muss er ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben werden. Der Antrag ist über die Funktion "Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen" im Förderportal hochzuladen.
Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung.

Bei papierhafter Beantragung (wenn die Antragstellung nicht über das Förderportal erfolgt ist) nutzen Sie folgende Formulare:

  • für Förderanträge, die ab 18.03.2026 gestellt wurden: {{WRA_2026_Auszahlungsantrag | 68554}}
  • für Förderanträge, die bis 17.03.2026 gestellt wurden: {{WRA_Auszahlungsantrag | 68546}}
  • {{Vollmacht für Förderverfahren (Zuschüsse) | 60135}}

 

Was ist für eine Auszahlung unbedingt zu beachten und wie erhalte ich sie?

Die Rechnungen der Baufirmen müssen an Sie adressiert sein. Das Einreichen von Rechnungen und Zahlungsnachweisen ist nicht erforderlich.

Grundsätzlich ist nur eine Auszahlung für das Vorhaben möglich. Im Ausnahmefall sind max. zwei Auszahlungen zugelassen, wenn der Zuwendungsempfänger mit einem Teilverwendungsnachweis im Auszahlungsantrag glaubhaft macht, dass ihm eine vollständige Vorfinanzierung bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises nicht möglich ist. Dafür tragen Sie bitte alle erforderlichen Angaben der Rechnungen für die bereits erbrachten und bezahlten Leistungen in das jeweilige Formular ein: 1. Auszahlung vor Abschluss des Umbaus (wenn erste Rechnungen vorliegen und Sie eine Teilauszahlung beantragen) – SAB-Vordruck 68554 -  WRA_Auszahlungsantrag (im Internetauftritt der SAB abrufbar)

2. Auszahlung und Verwendungsnachweis (nach Abschluss des Umbaus und Vorliegen aller Rechnungen) – SAB-Vordruck 68554 WRA_Auszahlungsantrag sowie SAB-Vordruck 68553 WRA_Verwendungsnachweis (im Internetauftritt der SAB abrufbar). Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit der Angaben vor Versand an die SAB.

 

Erstellen Sie Ihren Verwendungsnachweis vorzugsweise über das Förderportal. Wählen Sie dazu in der Übersicht des Förderportals über die Kachel „Vorhaben“ Ihr Vorhaben aus der Liste aus. Klicken Sie anschließend auf "Aufgaben“ und wählen Sie die Aufgabe „Verwendungsnachweis erstellen“.
Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung.

Bei papierhafter Beantragung (wenn die Antragstellung nicht über das Förderportal erfolgt ist) nutzen Sie folgende Formulare:

  • für Förderanträge, die ab 18.03.2026 gestellt wurden: {{WRA_2026_Verwendungsnachweis | 68553}}
  • für Förderanträge, die bis 17.03.2026 gestellt wurden: {{WRA_Verwendungsnachweis | 68544}}

  • Gültig ab 18.03.2026: {{WRA_FAQ-Liste_2 | 68552}}
  • Gültig bis 17.03.2026: {{WRA_FAQ-Liste | 68548}}
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