Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE2021–2027
Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021-2027
Aufbau und der Betrieb von wirtschaftlich tragfähigen Akzeleratoren im Freistaat Sachsen zur Verbesserung der Startbedingungen für die Gründung innovativer Startups
Der neue Förderaufruf vom 13. Juni 2025 (Modul 1) ist gestartet:
Aufbau und Betrieb neuer Akzeleratoren - für Angebote von Akzeleratoren an Unternehmen in der Startup- und/oder Scaleup-Phase - die ausführlichen Informationen finden Sie in dieser Bekanntmachung
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Zuwendung für Personalausgaben und -kosten, Sach- und Investitionsausgaben
- Vorhabenszeitraum bis zu 36 Monate
- 50 % Fördersatz / maximale Zuwendung 600.000 EUR für Akzeleratoren
- 90 % Fördersatz / maximale Zuwendung 30.000 EUR für Startups
Neuer Förderaufruf vom 13. Juni 2025 (Modul 1):
Aufbau und Betrieb neuer Akzeleratoren - für Angebote von Akzeleratoren an Unternehmen in der Startup- und/oder Scaleup-Phase - die ausführlichen Informationen finden Sie in dieser Bekanntmachung
Ausbau bestehender Akzeleratoren / Ausbau von Unterstützungseinrichtungen für Startups (zum Beispiel Co-Working Spaces, Hubs) zu einem Akzelerator (Modul 2)
- Personalausgaben/-kosten
- Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
- Sachausgaben, Fremdleistungen gemäß der Auflistung in der Förderrichtlinie im Abschnitt Art und Umfang, Höhe der Förderung
Anlauffinanzierung für Startups (Modul 3)
- Personalausgaben/-kosten, Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter und Sachausgaben, die zur Durchführung eines Meilensteinplans des Startups, eines Pilotprojekts oder einer Startup Challenge während des Aufenthalts im Akzelerator zwingend erforderlich sind
Erfolgsgeschichte:
Förderung als Game-Changer: R42 macht Leipzig zum Spiele-Hotspot
- Kleine und mittlere Unternehmen als Betreiber von Akzeleratoren im Freistaat Sachsen (Modul 2)
- Personen- oder Kapitalgesellschaften mit einem innovativen Geschäftsmodell und Sitz im Freistaat Sachsen, deren Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die in das Programm eines nach dieser Förderrichtlinie geförderten Akzelerators aufgenommen wurden (Modul 3)
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Das geförderte Vorhaben soll dazu beitragen, das Leistungs- und/oder Netzwerkangebot des Akzelerators zu erweitern und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu verbessern.
- Der Akzelerator verfügt über ein für die Unterstützung von Startups bzw. für Akzeleratoren typisches Leistungsangebot und die fachliche Kompetenz/Referenzen für den Betrieb eines Akzelerators.
- Der Akzelerator muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwölf Monaten operativ tätig sein.
- Seit Beginn der Tätigkeit als Akzelerator wurden mindestens fünf Startups betreut.
- Akzeleratoren werden nicht länger als 36 Monate gefördert.
- Die Zweckbindungsfrist für die mit der Zuwendung erworbenen oder hergestellten Gegenstände beträgt drei Jahre.
Anlauffinanzierung für Startups (Modul 3)
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Das Startup muss gegründet sein.
- Das Startup wird während der Betreuung durch einen nach dieser Förderrichtlinie geförderten Akzelerator gefördert.
- Startups, die die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Tätigkeiten eines Akzelerators nutzen, müssen funktional und rechtlich unabhängig vom Betreiber des Akzelerators sein.
- Das Startup verfügt über eine gemeinsame Förderempfehlung des Betreibers des Akzelerators und eines Coaches/Mentors gemäß den Anforderungen der Förderrichtlinie im Abschnitt Zuwendungsvoraussetzungen.
- Die Zweckbindungsfrist für die mit der Zuwendung erworbenen oder hergestellten Gegenstände beträgt ein Jahr.
Zuschusshöhe
- Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
- Die maximale Zuwendung für bestehende Akzeleratoren (Modul 2) beträgt 600.000 EUR (Fördersatz 50 Prozent).
- Die Anlaufbeihilfe für Startups im Akzelerator (Modul 3) beträgt bis zu 30.000 Euro (Fördersatz 90 Prozent).
- Die Zuwendung wird aus Mitteln des EFRE gewährt.
Kombination mit anderen Fördermitteln
- Zum Ausschluss von Doppelförderungen ist eine Kombination mit Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben förderfähigen Ausgaben oder des Eigenanteils nicht zulässig.
- Erstellen Sie den Förderantrag über das Förderportal.
- Die Möglichkeit zur Einreichung der Konzepte für den Aufbau und Betrieb des Akzelerators im Modul 1 für den Förderaufruf vom 13. Juni 2025 wird demnächst für Sie bereitgestellt. Wir informieren Sie hier, wenn die Konzepteinreichung über das Förderportal freigeschaltet ist.
- Für die Antragstellung im Modul 2 wählen Sie bitte "Antrag stellen" und dann den Fördergegenstand "EFRE - Akzeleratoren / Förderung bestehender Akzeleratoren (Modul 2)". Für die Antragstellung im Modul 3 wählen Sie bitte den Fördergegenstand "EFRE - Akzeleratoren / Anlauffinanzierung für Startups (Modul 3)".
- Nach Registrierung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit der Angabe Ihrer Antragsnummer. In diesem Schreiben informieren wir Sie auch, wann Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen dürfen. Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben vorher beginnen, ist die Förderung Ihres Vorhabens nicht mehr möglich.
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Akzeleratoren EFRE 2021- 2027 (FRL Akzeleratoren) vom 3. Mai 2023, zuletzt geändert am 24. Januar 2024
EU-Rahmenrichtlinie vom 9. Mai 2023
Förderaufruf vom 13. Juni 2025 (Modul 1) - Aufbau und Betrieb neuer Akzeleratoren
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Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien
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