UI Components

Beratungsförderung - Gruppenprojekte

Zuschuss an den Projektträger für die Organisation und Durchführung von Gruppenprojekten einschließlich der Vor- und Nachbereitung der Maßnahmen

Wichtige Hinweise

Mit dem 1. Januar 2025 ist im Freistaat Sachsen eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung in Kraft getreten. Auf Grund der aktuellen Haushaltsmittelsituation können derzeit leider keine Förderanträge mehr gestellt werden. Wir bitten Sie um Verständnis und werden Sie weiter informieren.
Die Antragstellung nach der neuen Förderrichtlinie Beratungsförderung ist voraussichtlich ab Mitte Juli möglich.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Um KMU den Zugang zu professioneller Beratung zu erleichtern, kann Projektträgern ein Zuschuss für die Organisation und Durchführung von Gruppenprojekten einschließlich der Vor- und Nachbereitung der Maßnahmen gewährt werden.

  • Gefördert werden Ausgaben des Projektträgers für die Organisation und Durchführung von Gruppenprojekten einschließlich Vor- und Nachbereitung der Maßnahmen:
    • Personalausgaben auf Grundlage von Standardeinheitskosten, soweit das Personal für das Projekt eingesetzt wird:
      • Personalstandardeinheitskosten werden über Stunden- oder Monatssätze für den Zeitraum der Einsatzdauer der einzelnen Beschäftigten im Projekt gefördert.
      • Die geltenden Stunden- und Monatssätze sind der Anlage „Personalausgaben" zu entnehmen.
      • Die Personalausgaben können nur bis zur Höhe des Kostensatzes des jeweiligen Tätigkeitsprofils anerkannt werden, für das die Zuordnung nachgewiesen und bestätigt wurde.
      • Pro Kalenderjahr können für einen Vollzeitbeschäftigten maximal 1.720 Stunden geltend gemacht
        werden.
      • Bei einem Teilzeitbeschäftigten ist die Anzahl der jährlich maximal abrechnungsfähigen Projektarbeitsstunden anteilig zu reduzieren. Die förderfähigen Stunden pro Tag sind grundsätzlich auf zehn begrenzt.

{{Tätigkeitsnachweis Personal Stundennachweis | 60607}}

{{Tätigkeitsnachweis Stellenförderung | 60609}}
 
 
  • Vorhabensbezogene Sachausgaben/Fremdleistungen:
    • Nettohonorar und Fahrtkosten des beauftragten Beraters
    • Miet-/Leasingausgaben für Räume und Ausstattungsgegenstände
    • Ausgaben für Verpflegung/Catering
    • Ausgaben für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
 
  • Vorhabensbezogene Gemeinkosten:
    • als Pauschalfinanzierung in Höhe von 15 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben

      Hierzu zählen Ausgabepositionen wie Strom, Heizung, Wasser- und Abwasser, Telefongebühren, Versandkosten oder Reinigungsdienste, sofern diese nicht bereits unter vorhabensbezogene Sachausgaben/Fremdleistungen abgedeckt sind.


Nicht gefördert werden:
  • Projektfremde Tätigkeiten und Fehltage
  • Ausgaben zu Beratungsleistungen, die nach der Richtlinie nicht förderfähig sind.
  • Ausgaben im Zusammenhang mit der Antragstellung, Änderung und Abrechnung des Fördervorhabens
  • Ausgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung der Förderkriterien und sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen

Projektträger sind
  • Natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie deren Zusammenschlüsse
  • Unternehmen
  • Organisationen der Wirtschaft
  • Öffentlich-rechtliche Körperschaften, z. B. Kammern, Verbände oder Innungen und Kommunen bzw. kommunale Zusammenschlüsse
Der Projektträger ist für die Organisation des Projekts und der Projektgruppe zuständig.


Nicht gefördert werden:
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die eine Vermögensauskunft abgegeben haben.

  • Der Projektträger handelt im Interesse der endbegünstigten teilnehmenden KMU.
  • Teilnehmer der Projektgruppe können 
    • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sein.

      Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, sowie Angehörige der Freien Berufe und kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
  • Eine Projektgruppe besteht aus mindestens fünf bis maximal zwölf Teilnehmern.
  • Der Projektträger hat mit den Teilnehmern eine Vereinbarung zu schließen, die mindestens folgende Regelungen beinhaltet:
    • Beschreibung des Projekts
    • Erklärung zur verbindlichen Teilnahme und Kostentragung des Eigenanteils sowie
    • Haftung bei Ausscheiden eines Teilnehmers vor Projektende
  • Beratungen sollen innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten nach Antragstellung abgeschlossen sein.

Zuschusshöhe und Auszahlung

  • Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
  • Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Der Zuschuss ist auf maximal 60.000 Euro begrenzt.
 
Die Auszahlung des Zuschusses für nicht-kommunale Zuwendungsempfänger erfolgt nach Vorlage und auf Grundlage des Auszahlungsantrags und/oder Verwendungsnachweises nach Nummer 7.5 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Sächsische Haushaltsordnung.

Für kommunale Zuwendungsempfänger gilt das Auszahlungsverfahren nach Nummer 7.1 der Verwaltungsvorschrift für Zuwendungen des Freistaates Sachsen an kommunale Körperschaften (VVK).

Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben zuwendungsfähigen Ausgaben oder des Eigenanteils ist nicht zulässig.

  • Antragstellung erfolgt im Förderportal
  • Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags
  • Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
  • Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail

Wichtige Hinweise
  • Bei geplanten Ausgaben ab 100.000 Euro gilt: Mit dem Vorhaben darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch die SAB oder nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
 
  1. Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen.
  2. Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingung vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung.
  3. Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
Sind Sie bereits im Förderportal registriert?
Anmelden + Beantragen
Sind Sie noch nicht im Förderportal registriert?
Registrieren + Beantragen
Sie möchten einen Antrag stellen ohne sich zu registrieren oder anzumelden? Beantragen ohne Registrierung

{{Informationsblatt KMU | 60300}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden und Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Vordruck Titel | 12345}}

{{Vordruck Titel | 12345}}
​​​​​​​
​​​​​​​{{Vordruck Titel | 12345}}

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Förderportal.

Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller zusammen mit dem Antrag über das Förderportal einzureichen (hochzuladen):
  • Projektbeschreibung mit Zeitplan
  • Stellenbeschreibung der Personalausgaben des Projektträgers (sofern zutreffend)
  • Kalkulation der geplanten Personalkosten (sofern zutreffend)
  • Angebot des Beratungsunternehmens bzw. -konsortiums mit Zeit- und Kostenplan
  • Vereinbarungen aller Teilnehmer
​​​​​​​
Hinweis:
Die Kundenkommunikation und die Bereitstellung von Unterlagen erfolgt ausschließlich über das Förderportal.
Wenn Sie weitere Hilfe zum Förderportal benötigen, nutzen Sie bitte unseren Förderportal Hilfebereich.

Nicht-kommunale Zuwendungsempfänger
Der Auszahlungsantrag ist ausschließlich über das Förderportal einzureichen.

Kommunale Zuwendungsempfänger:
  • Ein separater Auszahlungsantrag ist nicht notwendig.
  • Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und Anzeige des Vorhabensbeginns durch den Zuwendungsempfänger werden 40 % der Gesamtzuwendung ausgezahlt.
    • Bestätigung des Vorhabensbeginn erfolgt im Förderportal unter Aufgaben:
  1. Wählen Sie hierzu bitte die Mitteilungsfunktion aus.
  2. Nutzen Sie bitte „Antrag“ als Thema.
  3. Teilen Sie uns bitte im Freitext eine gültige Bankverbindung mit.
  4. Bitte wählen Sie „Bestätigung des Vorhabensbeginns" als Unterlagenkategorie aus. 
 
  • Nach Abschluss des Vorhabens und Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises werden weitere 50 % der Gesamtzuwendung ausgezahlt.
  • Nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnacheises, spätestens aber nach Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises (einschließlich nachgeforderter Unterlagen) wird die Schlussrate (10 %) ausgezahlt. 

Der Verwendungsnachweis ist ausschließlich über das Förderportal einzureichen.
 
  • Im Rahmen des Verwendungsnachweises sind für die Personalausgaben die tatsächlich erbrachten Bezugseinheiten (Einsatzmonat bzw. Einsatzstunde) nachzuweisen.
{{Tätigkeitsnachweis Personal Stundennachweis | 60607}}

{{Tätigkeitsnachweis Stellenförderung | 60609}}
 
  • Darüber hinaus sind mit dem Verwendungsnachweis im Förderportal einzureichen (hochzuladen):
    • Teilnehmerliste bzw. Anwesenheitsliste der teilnehmenden Unternehmen
    • Evaluationsbögen der teilnehmenden Unternehmen
 
  • Schritt 1: Auswahl des Antrags über den Status "bewilligt"
  • Schritt 2: im Button "+2 weitere" ist die Belegliste auszuwählen
  • Schritt 3: Bearbeitung der Aufgabe
  • Schritt 4: Schließen der Belegliste
  • Schritt 5: Wechsel in die Aufgabe "Verwendungsnachweis"
  • Schritt 6: Bearbeitung der Aufgabe
    • (Hinweis: Ihre Eingabewerte aus der Belegliste werden automatisch eingespielt.)
  • Schritt 7: Abschlusss der Aufgabe über den Button "Einreichen"

Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, um den Verwendungsnachweis im Förderportal zu erstellen, nutzen Sie bitte unseren Förderportal Hilfebereich.

Ausgeschlossen sind Beratungen,
  • die der Einführung gesetzlich vorgeschriebener Zertifizierungssysteme dienen,
  • die Ausarbeitung von Verträgen, Buchführungsarbeiten oder die Erstellung von Software zum Inhalt haben,
  • fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden,
  • der Erfüllung gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Pflichten dienen,
  • zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören, wie routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbung, 
  • auf die Erlangung öffentlicher Hilfen gerichtet sind oder 
  • eine Verlagerung der Geschäftstätigkeit an einen Standort außerhalb Sachsens zum Gegenstand haben oder hiermit in einem Zusammenhang stehen.

Für Personal mit festen monatlichen Arbeitszeitanteilen ist keine projektbezogene Zeiterfassung erforderlich.

Für Personal mit flexiblen monatlichen Arbeitszeitanteilen erfolgt die Abrechnung der Personalausgaben auf Stundenbasis für tatsächlich geleistete Projektstunden. In diesem Fall muss für jeden Abrechnungsmonat ein Zeitnachweis geführt werden, in dem die geleisteten Stunden tagesgenau und getrennt nach projektbezogener und projektfremder Arbeitszeit sowie die Fehltage (Urlaub, Krankheit, tarifliche oder betriebliche Ruhetage etc.) dokumentiert werden, so dass im Zeitnachweis die monatliche Gesamtarbeitszeit des Beschäftigten ausgewiesen wird. Projektfremde Tätigkeiten und Fehltage sind nicht förderfähig.

Bei der ersten Abrechnung des Beschäftigten im Projekt legt der Zuwendungsempfänger eine Stellenbeschreibung mit Angabe des Vor- und Zunamens, der Funktion, der Aufgaben, dem zugeordneten Tätigkeitsprofil, dem Stellenanteil und der Einsatzdauer im Projekt vor. Die Stellenbeschreibung dient als Beschäftigungsnachweis und muss daher zwingend vom Zuwendungsempfänger (Arbeitgeber) und dem Projektmitarbeiter (Beschäftigten) vor der Abrechnung unterzeichnet werden.

Im Rahmen der Prüfung können weitere Nachweise (zum Beispiel Arbeitsvertrag oder andere Urkunden oder Vorschriften zur internen Organisation, Erklärungen) bei Bedarf durch die SAB angefordert werden.

Die Beratungen sollen innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten nach Antragstellung abgeschlossen werden.

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
Sind Sie bereits im Förderportal registriert?
Anmelden + Beantragen
Sind Sie noch nicht im Förderportal registriert?
Registrieren + Beantragen
Sie möchten einen Antrag stellen ohne sich zu registrieren oder anzumelden? Beantragen ohne Registrierung

Menü-Anzeige

Karriere Ihr Beraterteam Newsletter Kontaktformular Beschwerdeformular Compliance Förderportal AFBG-Digital Facebook LinkedIn Xing YouTube Impressum Nutzungsbedingungen SAB-Förderportal Netiquette Datenschutzhinweise Gerberstraße 5, 04105 Leipzig
Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden