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Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021

Nachhaltiger Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und der öffentlichen Infrastruktur, die durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 unmittelbar verursacht oder beschädigt worden sind

Wichtige Hinweise

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden

  • Bauliche Anlagen, Gebäude, Gegenstände und öffentliche Infrastruktur
  • Einkommenseinbußen von bis zu sechs Monaten für Unternehmen aufgrund Unterbrechung der Geschäftstätig
  • Förderung erfolgt, in Abhängigkeit davon, ob es sich bei der Unterstützung des konkreten Antragstellers um eine staatliche Beihilfe und um welche Form der Beihilfe es sich handelt, auf der Grundlage der Richtlinie „beihilfefrei und De-minimis“ bzw. der Richtlinie „beihilferelevant/AGVO“
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn erforderliche Vorsorgemaßnahmen und Maßnahmen der Selbsthilfe bei Eintritt des Schadensereignisses unterlassen wurden.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Ent- und Versorgungswirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und Aquakultur, der Wohnungswirtschaft (inkl. solcher mit kommunaler Beteiligung), kommunale Gebietskörperschaften, Genossenschaften, gemeinnützige private Unternehmen und Stiftungen des Privatrechts sowie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und Binnenfischerei und Aquakultur natürlich und juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Natürliche Personen, Vereine und Träger klösterlicher Einrichtungen, Körperschaften, Religionsgemeinschaften und gleichgestellte Vereinigungen sowie jüdische Gemeinden
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse, nicht-kommunale Träger von Bildungs-, Sport-, Kultur- und sonstigen Infrastruktureinrichtungen sowie nichtbundeseigene Nahverkehrsunternehmen und nichtbundeseigene Schieneninfrastrukturunternehmen, kommunale Aufgabenträger und deren Zusammenschlüsse

  • Schäden sind in Landkreisen Bautzen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Vogtlandkreis entstanden
  • Antragsteller = Eigentümer des geschädigten Objekts oder durch Rechtsvorschrift oder Vertrag zur Beseitigung des Schadens verpflichtet
  • Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Erstattungsprinzip, d.h. Mittelabrufe können erst erfolgen, wenn förderfähige Ausgaben angefallen sind

  • Billigkeitsleistung bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • Träger öffentlicher Infrastruktur sowie bei denkmalpflegerischem Mehraufwand: bis zu 100 %

Aufbauhilfen, die keine staatlichen Beihilfen darstellen (Richtlinie „beihilfefrei und De-minimis“):

RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021

Aufbauhilfen wirtschaftlich Tätiger, bei denen es sich um staatliche Beilhilfen (Richtlinie „beihilferelevant/AGVO“) handelt:

RL Starkregen- und Hochwasserschäden-beihilferelevante Billigkeitsleistungen 2021

Mehrbedarfsantrag für Träger öffentlicher Infrastruktur
 
{{Beantragung zur Erhöhung der Billigkeitsleistungen aufgrund von Kostenerhöhungen | 68059}}

{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}

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