Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)
Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM
Wichtige Hinweise
Was bietet mir das Förderprogramm?
- zinsgünstige Darlehen
- Finanzierung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Nachrang des Darlehens bei jungen kleinen Unternehmen
- Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist zulässig, sofern sie ergänzend in Anspruch
genommen werden, u.a. Digitalisierung Zuschuss
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Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben: |
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| Erfolgsgeschichte: Digitalisierung meistern: Wie ligenium die Zukunft gestaltet |
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- gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist
- Angehörige der freien Berufe
- junge Unternehmen
- Verbesserung des Digitalisierungsniveaus im Unternehmen
- Digitalisierung komplexer Geschäftsprozesse
- Einführung neuer oder Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle
- weitere Informationen sind dem Merkblatt Digitalisierungsdarlehen zu entnehmen
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe
- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben
- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei
- Tilgung monatlich in festen Raten
Darlehenshöhe und Auszahlung
- je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR
- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen
- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen
- Auszahlung in einer Tranche
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
- vorzeitige Tilgung möglich
- keine Vorfälligkeitsentschädigung
Verwendungsnachweis
- nach Abschluss des Vorhabens
- zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht bei Darlehen aus Landesmitteln (einfacher Verwerndungsnachweis).
Sicherheiten
- keine
- Nachrang des Darlehens bei jungen kleinen Unternehmen möglich
Beihilferechtliche Regelungen
- De-minimis-Beihilfen
- AGVO
Kombination mit anderen Fördermitteln
- möglich
- Einreichung des Antrags
- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail
Antragstellung über Hausbank
- Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens
- ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten
Wichtige Hinweise:
- Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigung zum Förderantrag liegen.
- Sofern Sie entgegen den vorgenannten Förderbedingungen vorher mit dem Vorhaben beginnen, kann keine Förderung gewährt werden.
- Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragsteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
De-minimis-Regel_Informationsblatt (Vordrucknummer: 60380)
EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt (Vordrucknummer: 0350)
Merkblatt Digitalisierungsdarlehen
- Die Antragstellung erfolgt im Förderportal oder über die Hausbank.
{{Hausbanken_Erklärungen Antragsteller | 63551}}
{{Antragsvoraussetzung_Erklärungen Hausbank | 63552}}
{{Hausbanken Status Meldungen CRR NPL | 68620}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
Für den Umgang mit dem Förderportal stehen Ihnen unter folgendem Link Leitfaden sowie häufige gestellte Fragen und Antworten zur Verfügung.
- Das Darlehen kann nur in einer Tranche abgerufen werden.
Mit Mitteln aus diesem Fonds sollen die stark vom Strukturwandel betroff enen Bergbaufolgelandschaften (JTF-Regionen)unterstützt werden.
- Landkreis Bautzen
- Landkreis Görlitz
- Landkreis Nordsachsen
- Landkreis Leipzig
- Stadt Leipzig
- Stadt Chemnitz
Auch junge Unternehmen, welche weniger als vier Jahre am Markt sind, können über das Digitalisierungsdarlehen finanziert werden, wenn sie plausibel darlegen können, dass
- die Digitalisierung ihre „jungen“ Geschäftsprozesse verbessert oder
- neue bzw. bestehende Geschäftsmodelle eingeführt oder verbessert werden.
Lediglich die Digitalisierung in der Gründungsphase ist nicht förderfähig.
Die Förderbedingungen schließen Geräte, Anlagen und Maschinen (inklusive zugehöriger Software) mit ein.
Förderfähig sind bspw.
- Produktions- und Automatisierungsanlagen
- Druckmaschinen, CNC-Fräsmaschinen, Säge-/Abbundmaschinen
- Industrieroboter
Es ist ein Nachweis mittels Soll-Ist-Vergleichs erforderlich, dass Geschäftsprozesse/-modelle verbessert werden oder neu eingeführt werden.
Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Software, IT-Hardware (ausgenommen Grundausstattung) sowie Produktions- und Fertigungshardware.
Lediglich eine Ersatzinvestition ohne Erhöhung des Digitalisierungsgrades im Unternehmen ist von der Förderung ausgeschlossen.