Einzelfallförderung Starkregenschäden im Landkreis Zwickau 2021

Beseitigung von Schäden nach dem Starkregenereignis im Juni 2021 im Landkreis Zwickau

Wichtige Hinweise

Um im Haushaltsjahr 2026 noch eine Auszahlung zu erhalten, ist es zwingend notwendig, dass die entsprechenden Auszahlungsanträge / Verwendungsnachweise mit Schlussauszahlung vollständig bis zum 16.11.2026 über das Förderportal bei der SAB eingereicht werden. 

Bei Verwendungsnachweisen mit Mehrkosten bedeutet dies auch die Vorlage eines vollständigen Mehrkostenantrages (ggf. mit Bestätigung Landkreis, wenn Mehrkosten nach Pkt. 2.2 beantragt werden).

Für später eingehende Auszahlungsanträge / Verwendungsnachweise kann eine Auszahlung in diesem Jahr nicht mehr gewährleistet werden.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden der Kommunen bzw. der öffentlichen Infrastruktur
  • Nachhaltiger Wiederaufbau

  • verkehrliche Infrastruktur, insbesondere Straßen und Brücken in kommunaler Baulastträgerschaft und Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie Schienenpersonennahverkehrs 
  • wasser- und abfallwirtschaftliche Infrastruktur sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • soziale, städtebauliche, ländliche  und Bildungsinfrastruktur
  • Einrichtungen des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn erforderliche Vorsorgemaßnahmen und Maßnahmen der Selbsthilfe bei Eintritt des Schadensereignisses unterlassen wurden.

  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse, nicht-kommunale Träger von Bildungs-, Sport-, Kultur- und sonstigen Infrastruktureinrichtungen sowie nichtbundeseigene Nahverkehrsunternehmen und nichtbundeseigene Schieneninfrastrukturunternehmen, kommunale Aufgabenträger und deren Zusammenschlüsse

  • entstandene Schäden in Städten und Gemeinden im Landkreis Zwickau
  • Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Erstattungsprinzip, d.h. Mittelabrufe können erst erfolgen, wenn förderfähige Ausgaben angefallen sind

  • Billigkeitsleistung bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben

  • Antragsfrist für die Schadensbeseitigung an der kommunalen Infrastruktur ist der 30. Juni 2023
  • Vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmebeginn gilt bereits seit Juni 2021 bzw. in der Stadt Limbach-Oberfrohna für Juli 2021 als erteilt


 

{{Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Beseitigung der Starkregenschäden im Landkreis Zwickau 2021| 68056}}

Mehrbedarfsantrag für Träger öffentlicher Infrastruktur

{{Beantragung zur Erhöhung der Billigkeitsleistungen aufgrund von Kostenerhöhungen | 68059}}

{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}