ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung - Zusatzqualifikation

Ihr Weiterbildungsangebot für Auszubildende fördern

Wichtige Hinweise

 

Achtung Verfahrensänderung: Ab 13. März 2025 muss vor Antragstellung eine Vorhabensidee inklusive Teilnehmerliste und Inhalte der Zusatzqualifikation über das Förderportal eingereicht werden.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Teilnahme von Auszubildenden an Bildungsangeboten, die die berufliche Kompetenz, das Fachwissen und den Spezialisierungsgrad von Auszubildenden erhöhen und damit deren Chancen am Arbeitsmarkt verbessern
  • Förderung von Maßnahmen zum Erwerb von branchenbezogenem und technischem Fachwissen sowie von IT-Kompetenzen
  • Für dieses Förderprogramm können Anträge fortlaufend eingereicht werden. 

  • Weitere Informationen zur ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung erhalten Sie hier

  • Die Vermittlung von über die Ausbildungsordnung hinausgehenden Zusatzqualifikationen an Auszubildende, die deren Beschäftigungschancen erhöhen
  • Sofern Sie Veranstaltungen zu möglichen Zusatzqualifikationen suchen,  kann ihnen diese Datenbank behilflich sein:        Website AusbildungPlus / Suche nach Zusatzqualifikationen

  • Bildungsträger und Unternehmen, die derartige Projekte durchführen

  • Alle Teilnehmenden haben ihren Hauptwohnsitz oder Ausbildungsort im Freistaat Sachsen. 
  • Die Ausbildung wird in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder auf Grundlage von Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes durchgeführt. 
  • Eintragung des Ausbildungsvertrags in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 34 des Berufsbildungsgesetzes bzw. § 28 der Handwerksordnung bei der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen
  • Der Inhalt der Zusatzqualifikation darf nicht Bestandteil der jeweils geltenden Ausbildungsordnung sein, muss aber in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Ausbildungsberuf stehen.

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Konditionen in Stichpunkten in der jeweiligen Kategorie (Überschrift, kein weiteres Unterakkordeon) auflisten.
bei Zuschüssen:
Zuschusshöhe und Auszahlung
Verwendungsnachweis
Kombination mit anderen Fördermitteln

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

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Kredithöhe und Auszahlung

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Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

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Verwendungsnachweis

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Sicherheiten

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Beihilferechtliche Regelungen

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Kombination mit anderen Fördermitteln

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  1. Schritt: Einreichung einer Vorhabensidee
    Unter „Vorhabensidee“ sind lediglich die Inhalte der Zusatzqualifikation und eine Teilnehmerliste zu verstehen. Die Einreichung erfolgt in elektronischer Form über das Förderportal Sachsen. Die Umsetzung der Verfahrensänderung erfolgt ab 13. März 2025

  2. Schritt: Einleitung des Stellungnahmeverfahrens und Aufforderung zur Antragstellung durch die SAB

    • Die SAB holt bei der fachkundigen Stelle (Kammer) eine Stellungnahme zum Vorhaben ein

    • Zeitgleich fordert Sie die SAB zur formgebundenen Antragstellung auf


      Hinweis: Mit Verbindlichstellung des Projektvorschlages im Förderportal wird das Dokument „Prüfbogen Zusatzqualifikation“ erzeugt. Dies dient ausschließlich der SAB zur Einholung der Stellungnahme bei der fachkundigen Stelle

  3. Schritt: Antragstellung-    Nach erfolgter Aufforderung zur Antragstellung kann der Antrag in elektronischer Form über das Förderportal Sachsen eingereicht werden 
     

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 {{ESF Plus 2021 2027 Teilnehmerliste Zusatzqualifikation | 60886-1}}
 

{{ESF Plus 2021 2027 Verwendungsnachweis Teil 2 ZQ | 62123}}

{{ESF Plus 2021 2027 Zusatzqualifikation Teilnehmerfragebogen zum Eintritt | 62119}}

{{ESF Plus 2021 2027 Zusatzqualifikation Teilnehmerfragebogen zum Austritt | 62120}}

{{ESF Plus 2021 2027 Teilnehmerfragebogen 6 Mon. nach Austritt | 62112}}
 

Die Antragstellung kann ausschließlich durch die Fahrschule erfolgen.

Bitte reichen Sie einen Screenshot der Projektwebsite und ein Foto des ausgehangenen Plakates ein. Es sollte sowohl der Inhalt des Plakates als uch die Lage erkennbar sein.
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