Förderprogramm gebundener Mietwohnraum (RL gMW)
Förderprogramm gebundener Mietwohnraum (RL gMW)
Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum
Wichtige Hinweise
Platzierung von Programmstopps, Antragsstopps usw.
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Erweiterung des Wohnungsbestandes an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum
- bis 2023: Zuschuss von bis zu 4,80 EUR/qm/Monat der Belegungsbindung zur anfänglichen Miete als Baukostenzuschuss
- ab 2024: erhöhte Förderung von 45 % der prognostizierten Angebotsmiete (Nettokaltmiete) im Jahr der Bezugsfertigkeit, berechnet auf die Zeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in EUR pro m² für Haushalte mit Einkommen unter den Grenzwerten von § 1 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung
- ab 2024: 2. Förderweg in Höhe von 35 % der prognostizierten Angebotsmiete (Nettokaltmiete) im Jahr der Bezugsfertigkeit, berechnet auf die Zeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in EUR pro m² für Haushalte mit geringem Einkommen gemäß § 2 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung
- Die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum kann erfolgen durch:
- Neubau
- Modernisierung, Nutzungsänderung oder Erweiterung sowie Änderung von Wohnraum zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (Bauaufwand mindestens 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche)
- Erstmaliger Erwerb von unbewohntem Wohnraum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung
- Städte Dresden und Leipzig (Erstempfänger), die die Zuwendung an den Eigentümer der geförderten Wohnung (Letztempfänger) weiterreichen
- Belegungsrechte
- Für die Dauer von mindestens 15 Jahren und maximal 20 Jahren gemäß § 26 Wohnraumförderungsgesetz für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein
- Mietpreisbindung
- Anfängliche Miete = Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit abzüglich der Höhe der Förderung in Euro pro m²
- Wohnflächenhöchstgrenzen
- 1-Personen-Haushalte: max. 45 m²
- 2-Personen-Haushalte: max. 60 m²
- 3-Personen-Haushalte: max. 75 m²
- 4-Personen-Haushalte: max. 85 m²
- Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche höchstens um je 10 m²
- Sonstiges
- Bei Wohnungen für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung und wegen besonderer Umstände des Einzelfalls kann die Gemeinde von den Wohnflächen abweichen.
- Zuwendung
- ab 2024: erhöhte Förderung von 45 % der prognostizierten Angebotsmiete (Nettokaltmiete) im Jahr der Bezugsfertigkeit, berechnet auf die Zeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in EUR pro m² für Haushalte mit Einkommen unter den Grenzwerten von § 1 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung
- ab 2024: 2. Förderweg in Höhe von 35 % der prognostizierten Angebotsmiete (Nettokaltmiete) im Jahr der Bezugsfertigkeit, berechnet auf die Zeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in EUR pro m² für Haushalte mit geringem Einkommen gemäß § 2 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung
- Das Antragsverfahren der Gemeinde (Erstempfänger) wie folgt:
- Der Antrag der Gemeinde ist bis zum 30. November des jeweiligen Vorjahres bei der SAB einzureichen.
- Das Antragsverfahren des Eigentümers der zu fördernden Wohnung (Letztempfänger) wie folgt:
- Der Eigentümer der zu fördernden Wohnung stellt seinen Förderantrag bei der jeweiligen Stadt. Die Antragsfrist für die Eigentümer der zu fördernden Wohnungen legt die jeweilige Gemeinde fest.
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
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Wappen des Freistaates Sachsen
Das Wappen und die Wortmarke sind auf den Bau- und Hinweistafeln zu verwenden. Es muss folgender Text enthalten sein: „Diese Baumaßnahme wird aus Steuermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen gefördert."
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Die Übersicht Finanzierungsplanung Mittelbindung und Mittelabfluss ist quartalsweise mit Berichtsstand Monatsende bis zum 15. des Folgemonats elektronisch per E-Mail und in Papierform einzureichen. Die Termine für die Einreichung sind der 15.01., 15.04., 15.07. und 15.09.
Hinweis:
Zu den Programmjahren 2023 und 2024 sind einmal jährlich zum Stand 31.12. des jeweils abgelaufenen Haushaltsjahres bis zum 31.01. des Folgejahres die Daten zu den Anlagen 4 und 5 zur VV Sozialer Wohnungsbau auszufüllen und in elektronischer Form als pdf und unterzeichnet an die SAB und das SMR (wohnungswirtschaft@smr.sachsen.de) zu senden. Dabei sind jeweils nur die grün gekennzeichneten Felder in den Formularen auszufüllen. Für die Programmjahre bis 2022 sind die Anlagen 4 und 5 nicht mehr einzureichen.
Im Januar 2025 plant das SMR, über die Änderungen der Formulare in einem Onlinetermin zu informieren.
Programmjahr 2023:
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Programmjahr 2024:
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Sachstandsbericht:
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Der Sachstandsbericht ist für jedes Programmjahr jährlich bis zum 31.01. für das Vorjahr einzureichen.
Der Sachstandsbericht ist dem Verwendungsnachweis als Anlage beizufügen:
{{Landesprogramm gebundener Mietwohnraum_Sachstandsbericht | 69033}}
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien
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