UI Components

Förderung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung fördern

Wichtige Hinweise

Im Bereich der institutionell geförderten Kultureinrichtungen sind aktuell keine Antragstellungen für das Jahr 2025 möglich.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Zuschuss bis zu 100,00 % der förderfähigen Ausgaben
  • Finanzielle Unterstützung von Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben von Menschen mit Behinderung schaffen
  • Förderung von Sachausgaben, Personalkosten, Fremdleistungen und Investitionen (außer Baumaßnahmen)

Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (SLAP):
 
  • Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit,
  • Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Aspekten des Wirkens der antragsberechtigten Einrichtungen.
  • Personal- und Sachausgaben, Fremdleistungen sowie Investitionen (keine Baumaßnahmen)

  • Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst landesfinanzierte Forschungseinrichtungen und die institutionell geförderten Kultureinrichtungen

  • Maßnahmen müssen mit dem Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (SLAP) konform sein
  • Insbesondere wird erwartet, dass der integrative Ansatz durch einen inklusiven ersetzt wird
  • Maßnahmen müssen zeitlich, finanziell und thematisch abgegrenzt sein
  • Höhe der beantragten Fördermittel muss zum Erreichen des Vorhabenziels notwendig sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen

  • Förderung wird als Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschuss gewährt
  • In begründeten Einzelfällen kann die Förderung, soweit keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, bis zu 100,00 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben betragen
  • Aktuell stehen nur Fördermittel für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung
  • Mehrjährige Vorhaben können nicht gefördert werden
  • Als förderfähig können anerkannt werden:
    • Personalausgaben
    • Sachausgaben
    • Fremdleistungen, soweit diese für die Durchführung der Maßnahme als notwendig nachgewiesen werden
    • Investitionen, jedoch keine Baumaßnahmen
  • Für Investitionen ab 5.000,00 EUR gilt eine Zweckbindungsfrist von drei Jahren

  • Anträge können fortlaufend bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) eingereicht werden
  • Antragsbearbeitung wird jeweils ca. 4 Wochen in Anspruch nehmen

{{RL Inklusion SMWK Antrag | 63284}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

​​​​​​​{{Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen | 60821}}
​​​​​​​​​​​​​​​​​​

{{RL Inklusion SMWK_Auszahlung_Abrechnung | 63285}}

{{RL Inklusion SMWK_zahlenmäßiger Nachweis | 63286}}

{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}

Menü-Anzeige

Karriere Ihr Beraterteam Newsletter Kontaktformular Beschwerdeformular Compliance Förderportal AFBG-Digital Facebook LinkedIn Xing YouTube Impressum Nutzungsbedingungen SAB-Förderportal Netiquette Datenschutzhinweise Gerberstraße 5, 04105 Leipzig
Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden