Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)
Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)
Förderung von Vorhaben, welche Schülerinnen und Schüler auf die zu erwartende Veränderung der Arbeitswelt in Richtung einer stärkeren Digitalisierung vorbereiten und um den absehbaren Fachkräftemangel im Bereich der informatiknahen Berufe abzufedern.
Wichtige Hinweise
Mit dem 1. Januar 2025 ist im Freistaat Sachsen eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung in Kraft getreten. Dies kann zu Verzögerungen bei Förderentscheidungen bzw. Bewilligungen führen. Förderanträge können weiterhin gestellt werden. Wir bitten Sie um Verständnis und Berücksichtigung bei Ihren Planungen.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Förderung von Personal- und Sachausgaben sowie Investitionsausgaben zur Umsetzung von Projekten beziehungsweise Angeboten gemäß nachfolgender Beschreibung jeweils einschließlich Planung, Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung.
- Zuwendung von bis zu 65,00 % bzw. 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, je nach Antragstellerkreis
Schulische und außerschulische Projekte und Angebote, die:
- ergänzend beziehungsweise begleitend zu den sächsischen Lehrplänen erweiterte informatische Bildungsinhalte, insbesondere mit Bezug zu Robotik oder Programmierung, vermitteln
- der Erstellung von pädagogischen Materialien für die Umsetzung der vorgenannten Projekte an Schulen dienen
- Schülerinnen und Schülern im ländlichen Raum eine Wahrnehmung von örtlich verteilten Angeboten zu informatiknahen Themen von unterschiedlichen Akteuren, mittels Beförderung zu außerschulischen Lernorten, ermöglichen
- die Vernetzungsaktivitäten von Schulen, Lehrkräften aber auch von Schülerinnen und Schülern zu den Zielen der Initiative Digitale Schule Sachsen fördern
- Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse als Schulträger
- Schulträger genehmigter Ersatzschulen oder staatlich anerkannter internationaler Schulen
- Gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften sowie Stiftungen, die juristische Personen des Privatrechts und nicht Schulträger sind
- Staatliche Hochschulen sowie staatlich anerkannte Hochschulen, die staatlich refinanziert werden
- Das Vorhaben hat sich im Wesentlichen an sächsische Schülerinnen und Schüler zu richten, kann jedoch auch weitere Personenkreise des schulnahen Umfelds umfassen.
- Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal zwei Jahre.
- Die geförderte Maßnahme darf nicht der Erfüllung des Lehrplans dienen.
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für die beantragte Maßnahme neben der im Finanzierungsplan ausgewiesenen öffentlichen Förderung anderweitige öffentliche Mittel beantragt wurden beziehungsweise werden (Verbot der Doppelförderung), z. B. aus dem DigitalPakt Schule.
- Schulträger: Zuwendung von bis zu 65,00 % Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Alle anderen Antragsteller: Zuwendung von bis zu 90,00 % Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Zuwendungen unter 5.000,00 EUR Euro werden nicht gewährt
- Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Der Antrag ist unter Nutzung des Förderportals Sachsen elektronisch bei der SAB einzureichen
- Antragsstichtage sind jeweils der 15. Februar sowie der 15. September eines Jahres. Es erfolgt eine Priorisierung anhand festgelegter Kriterien im Rahmen der jeweils verfügbaren Mittel.
- Weitere Informationen erhalten Sie hier: Förderrichtlinie - Medienbildung - sachsen.de
Hinweise zum Befüllen des Templates:
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie
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Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien
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