KfW Wohneigentum für Familien (300)
Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen
Wichtige Hinweise
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Förderkredit bis zu 270.000 EUR je Wohneinheit
- zinsgünstiger Kredit für 10 Jahre fest
- Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung können gefördert werden
- gut kombinierbar mit weiteren Förderprodukten
- Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen
- Gefördert werden die Stufen:
- Klimafreundliches Wohngebäude
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
- Nicht gefördert werden:
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben
- Kauf eines Grundstücks
- Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (KfW 424) erhalten haben
- Personen, die bereits ein Wohngebäude in Deutschland besitzen
- Neubau oder Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen
- Familien mit Kindern oder Alleinerziehende, deren Haushaltseinkommen max. 90.000 EUR bei einem Kind (plus 10.000 EUR für jedes weitere Kind) beträgt
- für die notwendige Planung und Baubegleitung sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung ist ein Spezialist für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit einzubeziehen
- es sind technische Mindestanforderungen einzuhalten Anlage zum Merkblatt: Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude Technische Mindestanforderungen (kfw.de)
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- Sollzins: 10 Jahre fest, wird von der KfW am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt
- Laufzeit: bis zu 35 Jahre
- Tilgung: monatlich in gleich hohen Annuitäten nach Ablauf von grundsätzlich zwei Tilgungsfreijahren
- Informieren Sie sich über unsere aktuellen Zinskonditionen zur Immobilienfinanzierung.
Kredithöhe und Auszahlung
- Kredithöhe: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder im Haushalt bis zu 220.000 EUR bei Erreichen der
Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude" - in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder im Haushalt bis zu 270.000 EUR bei Erreichen der
Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG"
- in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder im Haushalt bis zu 220.000 EUR bei Erreichen der
- Auszahlung: zu 100 %
- Abruf innerhalb von 36 Monaten nach Kreditzusage in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich
- Bereitstellungszinsen ab dem 13. Monat in Höhe von 0,15 % für noch nicht abgerufene Kreditbeträge
Verwendungsnachweis
- Ist mit Beantragung der Schlussauszahlung zu erbringen
Sicherheiten
- Bankübliche Besicherung durch Grundschulden
Kombination mit anderen Fördermitteln
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern keine Überkompensation vorliegt
- Ausnahmen siehe Merkblatt: Wohneigentum für Familien (kfw.de)
- Nutzen Sie im ersten Schritt die Fördermittelberatung der SAB in Chemnitz, Dresden oder Leipzig.
- Unsere Baufinanzierung setzt sich aus mehreren Förderbausteinen zusammen. Nutzen Sie für die Kalkulation Ihrer Immobilienfinanzierung unseren Produktfinder - Baufinanzierung und lassen Sie sich ein unverbindliches Finanzierungsangebot erstellen.
- Wenn Sie bereits wissen, welche Förderprodukte Sie zur Finanzierung benötigen, können Sie über unser Förderportal direkt online einen Antrag stellen.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung:
Wichtige Information zur Antragstellung Baufinanzierung
Unsere Antragsstrecke für Baufinanzierungen wird derzeit überarbeitet, um Ihnen künftig einen noch besseren Service bieten zu können. Alle vorbereiteten Anträge müssen bis zum 8. November 2026 abgeschlossen und eingereicht werden. Danach stehen die bisherigen Daten nicht mehr zur Verfügung.
Bereits gestellte Anträge sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Ab voraussichtlich dem 9. November 2026 ist die Antragstellung in der neuen, optimierten Form möglich.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, Sie bald mit unserem verbesserten Service unterstützen zu dürfen.
Schritt 1
- Gehen Sie zur Antragstellung - Baufinanzierung
- Registrieren Sie sich als Interessent:in
- Melden Sie sich alternativ direkt im SAB-Förderportal an, wenn Sie bereits eine vorhandene Nutzerkennung im Zusammenhang mit der Anforderung eines unverbindlichen Finanzierungsangebotes erhalten haben und starten Sie den Antrag aus Ihrem vorhandenem Vorhaben (die Angaben aus Ihrer Voranfrage werden in den Antrag übernommen)
Schritt 2
- Füllen Sie den Antrag online vollständig aus
- Übermitteln Sie den elektronischen Antrag und laden Sie die benötigten Anlagen / Unterlagen entsprechend der "Checkliste" hoch
- Sie erhalten von uns eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gespeicherten Angaben zusammenfasst
Schritt 3
- Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben diesen rechtsverbindlich
- Wählen Sie in der Förderportal-Übersicht über die Kachel "Vorhaben" Ihr Vorhaben aus
- Klicken Sie anschließend auf "Aufgaben" und starten dort die Aktion "Mitteilung versenden/Unterlagen hochladen"
- Laden Sie den unterschriebenen Antrag sowie weitere Anlagen / Unterlagen hoch und reichen Sie diese mit "Übermitteln" ein
Die Auszahlung ist über das Förderportal entsprechend der Schritt-Schritt-Anleitung Auszahlung zu beantragen.
Merkblatt: Wohneigentum für Familien (kfw.de)
Anlage Merkblatt Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude_Technische Mindestanforderungen I 600 000 5054
{{GWG und Abgabenordnung_Infoblatt | 65222}}
{{Feststellung des wirtschaftlich Berechtigung | 65222-1}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{SCHUFA-Information | 0095}}
Bestätigung zum Antrag:
Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt für Sie die Bestätigung zum Antrag.
POSTIDENT_Coupon (Vordrucknummer: 0017)
Die Auszahlung beantragen Sie bitte über das Förderportal.
Bitte verfahren Sie entsprechend der Schritt-Schritt-Anleitung Auszahlung.
Bestätigung nach Durchführung:
- Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt für Sie die Bestätigung nach Durchführung.
Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs bei der KfW und nicht der Eingang beim Finanzierungspartner (z.B. SAB).
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.