Modellprojekte klimaresilienter Stadtumbau

Modellvorhaben zur städtebaulichen Erneuerung (MSE)

Wichtige Hinweise

  • Ab 11. November 2025: Einreichung von Projektskizzen (Vorhabensideen) durch Städte und Gemeinden zur Bekanntmachung des SMIL im Sächsischen Amtsblatt 37/2025
  • Nach postiver Bewertung der Projektskizzen durch eine Fachjury können ab März 2026 konkrete Projekte mit einem Maßnahmebeginn ab 2026 eingereicht werden
  • Förderung von innovativen, investiven und nicht-investiven Maßnahmen, die einen klimaresilienten Stadtumbau unterstützen

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss für Modellvorhaben von bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Erprobung neuer und gut übertragbarer Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

  • Anpassung urbaner Räume an Klimaveränderungen und damit einhergehende Ereignisse wie Starkregen und Hitzewellen 
  • Projekte, die sich durch einfache Übertragbarkeit und hohe Breitenwirkung auszeichnen, z.B. mit folgenden Zielstellungen: 
    • Maßnahmen zur klimaangepassten Freiraumgestaltung im öffentlichen Raum
    • Durchführung innovativer Beteiligungsformate oder von Wettbewerben für Klimaquartiere
    • begleitendes Monitoring und Forschung wie Datenerhebungen zu Hitze-Hotspots
    • Umsetzung neuer Techniken und Bauprakiken im Rahmen der Projekte
  •   Projekte mit einem Durchführungszeitraum von 2026 bis 2028
  • Maßnahmen müssen über adäquae Planungsreife und klare Realisierungsperspektive verfügen 

  • Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern
  • Die Zuwendungen können von den Gemeinden an sonstige Träger  weitergeleitet werden

  • Höhe der Zuwendung 85 % der förderfähigen Ausgaben in Form eines Projektzuschusses aus Landesmitteln

  • Mindestförderung: 30.000 EUR, Maximale Förderhöhe 250.000 EUR

  • es können pro Stadt/ Gemeinde mehrere Projekte beantragt werden. Die Förderung ist jedoch auf ein Projekt pro Stadt/Gemeinde begrenzt. 

Die Einreichung der Projektskizzen ist ab 11. November über das Förderportal der SAB entsprechend der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung möglich. Einsendeschluss ist der 16. Januar 2026. 

 

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Zusatzangaben zur Projektidee

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