Richtlinie Startchancen-Investitionen – RL StartInvest

Schaffung einer modernen, klimagerechten und barrierefreien Bildungsinfrastruktur mit hoher Aufenthaltsqualität an Schulen, die am Startchancen-Programm teilnehmen

Wichtige Hinweise

  • ACHTUNG! Anträge sind vorausichtlich erst ab dem 13.08.2025, nach Bekanntgabe der Budgets, zu stellen.
  • zuständige, vorgelagerte Fachstelle ist das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Diese ist für die Prüfung des Pädagogischen Kurzkonzeptes (siehe Downloads) verantwortlich.
  • Die Startinvest-Budgets der Schulträger finden Sie unter "Formulare & Downloads" auf dieser Seite.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Herstellung einer förderlichen Lernumgebung mit einer zeitgemäßen Infrastruktur und einer hochwertigen Ausstattung.
  • Förderung der Voraussetzungen für die Vernetzung der Schulen in den Sozialraum.
  • Verbesserung der Voraussetzungen für die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams.

  • Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung, dem Aufbau sowie der Inbetriebnahme von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselementen
  • Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung

  • Öffentliche Schulträger, die am Startchancen-Programm teilnehmen.

  • Zuwendungen für Baumaßnahmen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn der Letztempfänger der Zuwendung Eigentümer oder Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstücks ist oder im Zuge der Maßnahme entsprechende dingliche Rechte erwirbt.

  • Eine Maßnahme bezogen auf eine Infrastruktur, die sowohl von Startchancen-Schulen als auch von Nicht-Startchancen-Schulen oder externen Dritten genutzt wird, ist förderfähig, wenn die Infrastruktur für die Dauer ihrer Zweckbindung überwiegend (d. h. zu mehr als 50 %) von einer oder mehreren Startchancen-Schulen genutzt wird.

  • Handelt es sich bei der zu fördernden Infrastruktur um eine Schulsporthalle oder eine Schulsportaußenanlage, so ist auf die Belegungszeit der Schulsporthalle oder der Schulsportaußenanlage abzustellen.

    In allen anderen Fällen obliegt die Wahl eines sachgerechten Schlüssels zur Ermittlung des Nutzungsverhältnisses grundsätzlich dem Antragsteller (Nutzungszeitenschlüssel, Nutzerzahlenschlüssel, Flächenschlüssel).

    Das Vorliegen der o. g. Zuwendungsvoraussetzung wird zum Antragsstichtag und im Rahmen des Verwendungsnachweises von der Bewilligungsbehörde geprüft.

  • Eine gleichzeitige Finanzierung der geförderten Maßnahme mit anderen Bundes-, EU- oder Landesmitteln ist unzulässig.

  • Vollständiger Abschluss der Baumaßnahme muss bis 30. Juni 2033 gesichert erscheinen.

  • Maßnahmen mit einer Zuwendung unterhalb von 35.000,00 EUR sind nicht förderfähig.

  • Maßnahmen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem reinen Werterhalt der Bausubstanz dienen werden nicht gefördert.

  • Die Zuwendungsempfänger haben auf die Förderung aus dem Startchancen-Programm unter Verwendung der hierfür geltenden Bildwortmarke hinzuweisen.

  • bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • Bis zum 31. Dezember 2026 reicht der Antragsteller die Beschreibung der beabsichtigten Investitionsmaßnahme sowie den Entwurf des pädagogischen Kurzkonzeptes beim Landesamt für Schule und Bildung als Fachstelle ein. Die Fachstelle nimmt eine schulfachliche Vorprüfung dieser Unterlagen vor und berät den Antragsteller zu gegebenenfalls erforderlichen Anpassungen.
  • Anträge für Maßnahmen innerhalb des StartInvest-Budgets sind bis zum 30.06.2027 bei der SAB zu stellen.
  • Die Antragstellung in beiden Maßnahmefällen erfolgt elektronisch über das Förderportal.
Sind Sie bereits im Förderportal registriert?
Anmelden + Beantragen
Sind Sie noch nicht im Förderportal registriert?
Registrieren + Beantragen
Sie möchten einen Antrag stellen ohne sich zu registrieren oder anzumelden? Beantragen ohne Registrierung

Die Zuwendungsempfänger haben darauf hinzuweisen, dass die betreffende Maßnahme durch die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert worden ist.
 

Weitere Hinweise sowie Vorlagen zu den Publizitätsvorschriften mit den entsprechenden Downloads erhalten Sie über die Webseite des Sächsischen Kultusministerium unter Startchancen Investitionen - Schule und Ausbildung - sachsen.de .

Sind Sie bereits im Förderportal registriert?
Anmelden + Beantragen
Sind Sie noch nicht im Förderportal registriert?
Registrieren + Beantragen
Sie möchten einen Antrag stellen ohne sich zu registrieren oder anzumelden? Beantragen ohne Registrierung