Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen

Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen

Wichtige Hinweise

  • 1. August 2025: Förderung der Wohnraumanpassung wird mit reduzierten Förderhöchstbeträgen wieder aufgenommen.
  • Ab August 2025 stehen für die Wohnraumanpassung wieder Fördermittel zur Verfügung, jedoch deutlich weniger als in den Vorjahren. Die Förderung soll möglichst vielen Haushalten helfen, die benötigte Wohnraumanpassung vorzunehmen. Das Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung hat deshalb entschieden, die Förderhöchstbeträge, die laut Richtlinie Wohnraumanpassung zulässig wären, zu halbieren. Das heißt, der maximal mögliche Förderbetrag von 8.000 EUR wird auf 4.000 EUR reduziert, der maximal mögliche Förderbetrag für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum für Rollstuhlfahrer wird auf 10.000 EUR reduziert.
  • Eine Antragsstellung bei der SAB und die Beratung bei den beauftragten Fachstellen (Beratungsstellen) ist ab sofort wieder möglich. Die Beantragung  über das Förderportal ist erst ab 03.09.2025 möglich. 
  • Wenn Sie mit dem Vorhaben vor Posteingang Ihres Antrages bei der SAB beginnen bzw. einen verbindlichen Auftrag (bei einem Handwerker) auslösen, können Sie keine Förderung erhalten. Beachten Sie bitte, dass vor der Antragstellung bei der SAB zunächst die regional zuständige Beratungsstelle beteiligt werden muss. Hier erhalten Sie die erforderliche Bestätigung über die dauerhafte Mobilitätseinschränkung, die zur Antragstellung berechtigt.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​Zuschuss zur Anpassung des Wohnraums an die Mobilitätseinschränkung
  • Möglichst langer Verbleib in dem eigengenutzten Wohnraum
  • Förderung für Eigentümer:innen und Mieter:innen, unabhängig vom Alter

  • Treppenlift (im Einfamilienhaus oder innerhalb der Wohnung)

  • Badumbau

  • Schwellenbeseitigung

  • Weitere Umbaumaßnahmen innerhalb des Wohnraums

  • Abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohnhaus

  • Eigentümer:in einer selbstgenutzten Wohnung
  • Eigentümer:in eines selbstgenutzten Einfamilienhauses 
  • Mieter:in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses
  • Künftige:r Mieter:in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, wofür zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung bereits ein Mietvertrag abgeschlossen wurde

  • Mobilitätseinschränkung der Bewohner bleibt dauerhaft bestehen (Nachweis muss erbracht werden)
  • Der Zugang zum Gebäude und zur Wohnung muss auch bei eingeschränkter Mobilität immer gegeben sein
  • Die Beantragung der Förderung ist für Mieter nur möglich, wenn der Vermieter zugestimmt hat und erklärt hat, dass eine Beseitigung der Umbaumaßnahmen bei Auszug des Mieters nicht erforderlich ist
  • Durchführung der (Bau-)Maßnahme innerhalb des Wohnraumes
  • Der Wohnraum darf folgende Wohnflächen nicht überschreiten:
  • Mietwohnraum:
    • Für 1 Person: 60 m²
    • Für 2 Personen: 80 m²
    • Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 15 m²
  • Eigentumswohnung
    • Für 1 Person: 60 m²
    • Für 2 Personen: 90 m²
    • Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 20 m²
  • Eigenheim
    • Für bis 2 Personen: 110 m²
    • Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 20 m²

Im Einzelfall kann die Wohnfläche überschritten werden (Härtefall). Dies ist insbesondere der Fall, wenn mit einem Umzug in eine kleinere Wohnung eine erheblich höhere Miete zu zahlen ist oder auf Grund der Art der bestehenden Mobilitätseinschränkung, die Anmietung einer größeren Wohnung erforderlich ist. 

Projektförderung als Zuschuss

  • Zuwendungshöhe:
    • 80 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 EUR
    • 80 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 EUR für Rollstuhlfahrer mit dem Kennzeichen „R"
    • Zudem Übernahme der 20 % Eigenanteil für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)  und für Wohngeldempfänger nach Wohngeldgesetzt (WoGG) und für Empfänger von Sozialleistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Im Falle der Förderung ist wie folgt vorzugehen: 

  • Eigene Planung des Vorhabens (Einholung von Angeboten)
  • Mögliche Beratung zum Vorhaben durch die Beratungsstellen und die SAB
  • verpflichtende Beteiligung der Beratungsstellen zur Prüfung der Fördervoraussetzung vor Antragstellung bei der SAB
  • Die drei beauftragten Beratungsstellen sind:

    Für Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis:

    Sozialverband VdK Sachsen e.V.
    Elisenstraße 12
    09111 Chemnitz
    Telefon: 0371 33400
    Internet: www.sachsen.vdk.de
    E-Mail: info@sx.vdk.de

    Für Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:

    Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
    Räcknitzhöhe 35 A
    01217 Dresden
    Telefon: 0351 479350-0
    Internet: www.lag-selbsthilfe-sachsen.de
    E-Mail: wra@lag-selbsthilfe-sachsen.de

    Für Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig:

    Behindertenverband Leipzig e. V.
    Bernhard-Göring-Straße 152
    04277 Leipzig
    Telefon: 0341 3065120
    Internet: www.behindertenverband-leipzig.de
    E-Mail: kontakt@behindertenverband-leipzig.de
     

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Im Falle der Förderung ist wie folgt vorzugehen: 

  • Eigene Planung des Vorhabens (Einholung von Angeboten)
  • Mögliche Beratung zum Vorhaben durch die Beratungsstellen und die SAB
  • verpflichtende Beteiligung der Beratungsstellen zur Prüfung der Fördervoraussetzung vor Antragstellung bei der SAB
  • Die drei beauftragten Beratungsstellen sind:

    Für Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis:

    Sozialverband VdK Sachsen e.V.
    Elisenstraße 12
    09111 Chemnitz
    Telefon: 0371 33400
    Internet: www.sachsen.vdk.de
    E-Mail: info@sx.vdk.de

    Für Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:

    Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
    Räcknitzhöhe 35 A
    01217 Dresden
    Telefon: 0351 479350-0
    Internet: www.lag-selbsthilfe-sachsen.de
    E-Mail: wra@lag-selbsthilfe-sachsen.de

    Für Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig:

    Behindertenverband Leipzig e. V.
    Bernhard-Göring-Straße 152
    04277 Leipzig
    Telefon: 0341 3065120
    Internet: www.le-online.de
    E-Mail: kontakt@behindertenverband-leipzig.de

Die Antragstellung ist über die folgenden Buttons "Registrieren + Beantragen" bzw. "Anmelden + Beantragen" vorzugsweise online möglich. Alternativ finden Sie nachfolgend die Formulare:

{{WRA Zuwendungsantrag | 68542}}

{{Vollmacht für Förderverfahren (Zuschüsse) | 60135}}

{{WRA Bestätigung Mobilitätseinschränkung | 68543}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten | 64005}}

{{WRA Auszahlungsantrag | 68546}}

{{Vollmacht für Förderverfahren (Zuschüsse) | 60135}}

{{Hinweise zum Bescheid "Wohnraumanpassung" und Tipps zur Auszahlung | 68547}}

{{WRA Verwendungsnachweis | 68544}}

{{WRA_FAQ-Liste| 68548}}
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